Beitragsordnung

vom 21.02.2019

§1

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Sie werden mittels einer auszustellenden Bankeinzugsermächtigung des jeweiligen Mitglieds eingezogen. Die Kosten für eine Rücklastschrift mangels Deckung oder falscher Kontoangaben trägt das Mitglied und werden zusammen mit der erneuten Abbuchung eingezogen.

 

§2

Bei Aufnahme eines Mitglieds im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende August wird der Jahresbeitrag fällig. Wird ein Mitglied im Zeitraum von Anfang September bis Ende Dezember aufgenommen, wird die Hälfte des Jahresbeitrags fällig.

 

§3

Auf begründeten Antrag eines Mitglieds kann der Vorstand den Beitrag herabsetzen oder erlassen.

 

§4

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder:

 

Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren sind Beitragsfrei
00,00 EUR

Einzelmitgliedschaft

(natürliche Personen ab 18 Jahren)

10,00 EUR

Familienmitgliedschaft

(natürliche Personen ab 18 Jahren)
15,00 EUR

Firmen und eingetragene Vereine

(juristische Personen)
mindestens 30,00 EUR
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vom 21.02.2019
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